Jeder Auftraggeber will sie sehen, und ohne geht auf der Baustelle nichts: die SOKA-Bau Unbedenklichkeitsbescheinigung. Neben der BG-Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Freistellungsbescheinigung nach §48b gehört sie zu den Dokumenten, die so gut wie jeder Generalunternehmer verlangt. Trotzdem gibt es jede Menge Verwirrung – wer sie braucht, wo man sie beantragt und was passiert, wenn sie abgelaufen ist. Hier die Fakten.
Was ist die SOKA-Bau Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe. Sie kümmert sich um Urlaubsgeld, Lohnausgleich und Zusatzrente für Arbeitnehmer im Bau.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen seine Beiträge an die SOKA-Bau ordnungsgemäß gezahlt hat. Sie ist der Nachweis, dass keine Beitragsrückstände bestehen.
Für Auftraggeber ist das wichtig: Wer einen Nachunternehmer beauftragt, der seine SOKA-Bau-Beiträge nicht zahlt, kann unter Umständen mithaften – das will niemand.
Wer braucht eine SOKA-Bau Bescheinigung?
Grundsätzlich alle Betriebe, die unter den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) fallen. Das betrifft:
- Hochbau und Tiefbau
- Straßenbau
- Gerüstbau
- Dachdeckerarbeiten (teilweise)
- Abbrucharbeiten
- Garten- und Landschaftsbau (teilweise)
- Trockenbau
Wichtig: Auch Subunternehmer ohne eigene Mitarbeiter (Ein-Mann-Betriebe) können SOKA-Bau-pflichtig sein, je nach Gewerk.
Nicht betroffen sind Betriebe, die ausschließlich Montagearbeiten durchführen oder reine Zulieferer sind – aber die Abgrenzung ist oft knifflig.
Wo und wie beantragen?
Die Bescheinigung stellt die SOKA-Bau selbst aus. Der Ablauf:
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Anmeldung bei der SOKA-Bau – Falls noch nicht geschehen, muss sich der Betrieb bei der SOKA-Bau registrieren. Dafür braucht man die Gewerbeanmeldung und den Nachweis über die Art der Tätigkeit.
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Beiträge zahlen – Die SOKA-Bau berechnet die Beiträge auf Basis der Bruttolohnsumme. Sind alle Beiträge bezahlt, kann die Bescheinigung beantragt werden.
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Online-Portal nutzen – Über das SOKA-Bau Online-Portal kann die Bescheinigung digital beantragt und heruntergeladen werden. Das geht in der Regel innerhalb weniger Tage.
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Postweg – Alternativ kommt die Bescheinigung per Post. Dauert etwas länger.
Tipp: Die SOKA-Bau stellt die Bescheinigung nur aus, wenn alle Meldungen und Zahlungen auf dem aktuellen Stand sind. Offene Beiträge? Erst zahlen, dann beantragen.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Die SOKA-Bau Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in der Regel quartalsweise ausgestellt. Das bedeutet:
- Gültigkeitsdauer: ca. 3 Monate
- Typische Ausstellungszeitpunkte: Januar, April, Juli, Oktober
- Nach Ablauf muss eine neue beantragt werden
Aufgepasst: Manche Auftraggeber akzeptieren nur Bescheinigungen, die nicht älter als 3 Monate sind. Wer hier nicht aufpasst, riskiert Verzögerungen auf der Baustelle.
Was passiert bei Ablauf?
Wenn die Bescheinigung abgelaufen ist und keine neue vorliegt:
- Auftraggeber darf die Zusammenarbeit verweigern – Ohne gültige Bescheinigung geht kein seriöser GU das Risiko ein.
- Rechnungen können einbehalten werden – Manche Auftraggeber halten Zahlungen zurück, bis die aktuelle Bescheinigung vorliegt.
- Bußgelder – Bei dauerhafter Nichtzahlung der SOKA-Bau-Beiträge drohen empfindliche Nachzahlungen und Säumniszuschläge.
Die 3 häufigsten Fehler
- Zu spät beantragen – Die Bescheinigung kommt nicht über Nacht. Mindestens 1-2 Wochen vor Ablauf kümmern.
- Alte Bescheinigung weitergeben – Auftraggeber prüfen das Datum. Eine abgelaufene Bescheinigung per Mail zu schicken ist schlimmer als gar keine.
- Nicht wissen, dass man SOKA-pflichtig ist – Gerade bei Mischbetrieben (z.B. Heizungsbau + Rohrleitungsbau) kann die Abgrenzung kompliziert sein. Im Zweifel direkt bei der SOKA-Bau nachfragen.
So behältst du den Überblick
Der größte Stressfaktor bei der SOKA-Bau Bescheinigung ist nicht das Beantragen selbst – sondern das Fristmanagement. Alle 3 Monate die neue Bescheinigung besorgen, an alle Auftraggeber verteilen, sicherstellen, dass niemand eine abgelaufene Version hat. Dazu kommen die BG-Bescheinigung alle 3–6 Monate und die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
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